Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Besonderheiten des Apnoetauchens im Freigewässer vertraut gemacht werden. Hierzu gehören unter anderem die Sicherheitsvorkehrungen, die zur Kontrolle des Partners beim Apnoetauchen erforderlich sind.

Nach Abschluss des Kurses soll er …

  • die Einschätzung seines Leistungsvermögens verbessert haben.
  • die Trainingsmethoden für das Freitauchen kennen gelernt haben.
  • die besonderen Sicherheitsanforderungen kennen und die Übungen für das Apnoetauchen im Freiwasser beherrschen.
  • die Erste-Hilfe-Maßnahme kennen und anwenden können.

Voraussetzungen:

Mindestalter 16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich

Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des S.U.B., nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern unter 14 und über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr

Erforderliche Ausbildungsstufe:

S.U.B./CMAS Apnoe*, Grundtauchschein oder CMAS*, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der S.U.B.-Äquivalenzliste

Anzahl der Pflichttauchgänge (Taucherfahrung):

keine

Inhalte:

2 Unterrichtseinheiten Theorie, 3 Übungseinheiten im Freigewässer