Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundlagen für das Apnoetauchen vertraut gemacht werden.

Voraussetzungen:

14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich

Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des S.U.B., nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr

Erforderliche Ausbildungsstufe:

keine

Anzahl der Pflichttauchgänge (Taucherfahrung):

keine

Inhalte:

Vermittlung der Tauchtheorie in Unterrichtseinheiten nach Bedarf, schriftliche Erfolgskontrolle, Zeittauchen und  Übungs-Apnoe-Tauchgänge im Pool bzw. Freigewässer:

  • 1 min. Zeittauchen
  • 25 m Streckentauchen
  • Anlegen der eigenen Ausrüstung im Wasser ohne Bodenkontakt PLUS Retten eines Apnoetauchers aus 2 bis 5 m Tiefe und Transport zum Ufer bzw. Beckenrand
  • 10 m Streckentauchen in ca. 5 m Tiefe
  • 8 m Tieftauchen

Sonderregelungen:

Bei Vorlage des Grundtauchscheins entfällt die Übung 25 m Streckentauchen und als Theorieprüfung ist nur ein Ergänzungsbogen auszufüllen