Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundlagen für das fortgeschrittene Apnoetauchen vertraut gemacht werden.

Voraussetzungen:

16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich

Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des S.U.B., nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr

Erforderliche Ausbildungsstufe:

S.U.B./CMAS Apnoe*; ersatzweise eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der S.U.B.-Äquivalenzliste

Anzahl der Pflichttauchgänge (Taucherfahrung):

10 Apnoetauchgänge seit Logbucheintrag Apnoe* beendet

Inhalte:

Vermittlung der Tauchtheorie in Unterrichtseinheiten nach Bedarf, schriftliche Erfolgskontrolle, Zeittauchen und 4 Übungs-Apnoe-Tauchgänge im Pool bzw. Freigewässer:

  • 1:30 min. Zeittauchen
  • 40 m Streckentauchen
  • 20 m Streckentauchen in ca. 5 m Tiefe
  • 15 m Tieftauchen
  • Retten eines Apnoetauchers aus 8 bis 10 m Tiefe und Transport zum Ufer

Sonderregelungen:

keine