Voraussetzungen

  • Gültige s.u.b. CCR Instructor Tec 1 Lizenz
  • s.u.b. CCR Diver Tec 2
  • Gültige Tauchtauglichkeit nach den Richtlinien des s.u.b.
  • Ggf. Freigabe des Herstellers (abhängig vom CCR)
  • Mindestalter 20 Jahre

Anmeldung:

Durch den Anwärter bei der s.u.b. Geschäftsstelle.

Durchführung:

Prüfungsseminare werden von s.u.b. durchgeführt.

Prüfung:

Alle Prüfungsteile sollten in der Reihenfolge Theorie – Praxis innerhalb von 12 Monaten abgelegt werden.

Theorieprüfung:

Nicht bestandene Theorieprüfungen können frühestens nach zwei Wochen bei einer anderen Prüfung zum CCR Instructor Tec 2 oder nach Absprache mit der Tec Kommission wiederholt werden. Wird der Hauptteil - schriftlicher Teil und ein weiterer Prüfungsteil nicht bestanden, so muss die gesamte Theorieprüfung wiederholt werden.

Praxisprüfung:

Die Praxisprüfung wird am Meer oder Binnengewässer mit mindestens 80 Meter Wassertiefe im Tauchgebiet durchgeführt. Eine Wiederholung von einzelnen Übungsteilen ist nur nach Absprache mit der Tec – Kommission möglich.

Prüfungsinhalte:

  • Schriftliche Beantwortung eines Fragebogens oder Auswertung von schriftlichen Prüfungsergebnissen.

Praxisnahe Übungen auf dem Leistungsniveau von CCR Diver Tec 2 mit:

  • Organisation und Leitung von Tauchgängen mit diversen Übungen
  • Ausrüstungskonfiguration und Management
  • Gasmanagment
  • Ausbildung von CCR Diver Tec 2
  • Konditionsübungen.

Prüfungsausschuss:

Der Prüfungsausschuss wird von s.u.b. einberufen und besteht aus mindestens einem CCR Instructor Trainer.

Einsatzbereich:

Tauchschulen

Abnahmeberechtigungen:

  • Discover Dive CCR
  • CCR Diver Recreational
  • CCR Diver Basic Trimix
  • CCR Diver Tec 1
  • CCR Diver Tec 2

Gültigkeitsdauer:

Entsprechend der s.u.b. Ausbildungslizenz

Verlängerungsvoraussetzung:

Die Verlängerung geschieht automatisch mit der Verlängerung der Ausbilderlizenz.