Voraussetzungen
- Gültige s.u.b. CCR Instructor Tec 1 Lizenz
- s.u.b. CCR Diver Tec 2
- Gültige Tauchtauglichkeit nach den Richtlinien des s.u.b.
- Ggf. Freigabe des Herstellers (abhängig vom CCR)
- Mindestalter 20 Jahre
Anmeldung:
Durch den Anwärter bei der s.u.b. Geschäftsstelle.
Durchführung:
Prüfungsseminare werden von s.u.b. durchgeführt.
Prüfung:
Alle Prüfungsteile sollten in der Reihenfolge Theorie – Praxis innerhalb von 12 Monaten abgelegt werden.
Theorieprüfung:
Nicht bestandene Theorieprüfungen können frühestens nach zwei Wochen bei einer anderen Prüfung zum CCR Instructor Tec 2 oder nach Absprache mit der Tec Kommission wiederholt werden. Wird der Hauptteil - schriftlicher Teil und ein weiterer Prüfungsteil nicht bestanden, so muss die gesamte Theorieprüfung wiederholt werden.
Praxisprüfung:
Die Praxisprüfung wird am Meer oder Binnengewässer mit mindestens 80 Meter Wassertiefe im Tauchgebiet durchgeführt. Eine Wiederholung von einzelnen Übungsteilen ist nur nach Absprache mit der Tec – Kommission möglich.
Prüfungsinhalte:
- Schriftliche Beantwortung eines Fragebogens oder Auswertung von schriftlichen Prüfungsergebnissen.
Praxisnahe Übungen auf dem Leistungsniveau von CCR Diver Tec 2 mit:
- Organisation und Leitung von Tauchgängen mit diversen Übungen
- Ausrüstungskonfiguration und Management
- Gasmanagment
- Ausbildung von CCR Diver Tec 2
- Konditionsübungen.
Prüfungsausschuss:
Der Prüfungsausschuss wird von s.u.b. einberufen und besteht aus mindestens einem CCR Instructor Trainer.
Einsatzbereich:
Tauchschulen
Abnahmeberechtigungen:
- Discover Dive CCR
- CCR Diver Recreational
- CCR Diver Basic Trimix
- CCR Diver Tec 1
- CCR Diver Tec 2
Gültigkeitsdauer:
Entsprechend der s.u.b. Ausbildungslizenz
Verlängerungsvoraussetzung:
Die Verlängerung geschieht automatisch mit der Verlängerung der Ausbilderlizenz.