Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Gültige S.U.B.-Tec Fundamentals Instructor – Lizenz, oder es kann eine spezielle Qualifikation nachgewiesen werden.
- Gültige Tauchtauglichkeit nach den Richtlinien des S.U.B.
- S.U.B. Cave 3 Brevet oder vergleichbar
- Höhlentauchgänge von insgesamt mindestens 150 Stunden Dauer, davon mindestens 4 innerhalb von 8 Wochen vor Beginn des Kurses und maximal 25% davon in Bergwerken.
- Mischgastauchgänge von insgesamt mindestens 150 Stunden Dauer, davon mindestens 4 innerhalb von 8 Wochen vor Beginn des Kurses
Anmeldung:
Durch den Anwärter bei der S.U.B.-Geschäftsstelle.
Durchführung:
S.U.B.-Prüfungsseminare werden durch den S.U.B. durchgeführt.
Prüfung:
Alle Prüfungsteile sollten in der Reihenfolge Theorie - Praxis innerhalb von 24
Monaten abgelegt werden
Theorieprüfung:
Nicht bestandene Theorieprüfungen können frühestens nach sechs Wochen bei einer
anderen Prüfung zum Mine Diver - Tauchlehrer oder nach Absprache mit der Tec
Kommission wiederholt werden. Werden der Hauptteil -schriftlicher Teil- und ein
weiterer Prüfungsteil nicht bestanden, so muss die gesamte Theorieprüfung wiederholt werden.
Praxisprüfung:
Die Praxisprüfung muss in einer Höhle durchgeführt werden. Eine Wiederholung von einzelnen Übungsteilen ist nur in Absprache mit der Tec - Kommission möglich.
Prüfungsinhalte
Schriftliche Beantwortung eines Fragebogens oder Auswertung von schriftlichen Prüfungsergebnissen.
Praxisnahe Übungen auf dem Leistungsniveau von Mine Diver mit:
- Organisation und Leitung von Tauchgängen mit diversen Übungen
- Ausrüstungskonfiguration und -management.
- Gasmanagement
Prüfungsausschuss:
Der Prüfungsausschuss wird von S.U.B. einberufen und besteht aus mindestens einem S.U.B. - Cave - Examiner.
Einsatzbereich:
Tauchschulen
Abnahmeberechtigung:
S.U.B. Mine Diver, S.U.B. Cave 1 Diver, S.U.B. Cave 2 Diver, S.U.B. Cave 3 Diver
Gültigkeitsdauer:
Fünf Jahre