Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Gültige S.U.B.-Tec Fundamentals Instructor – Lizenz, oder es kann eine spezielle Qualifikation nachgewiesen werden.
  • Gültige Tauchtauglichkeit nach den Richtlinien des S.U.B.
  • S.U.B. Cave 3 Brevet oder vergleichbar
  • Höhlentauchgänge von insgesamt mindestens 150 Stunden Dauer, davon mindestens 4 innerhalb von 8 Wochen vor Beginn des Kurses und maximal 25% davon in Bergwerken.
  • Mischgastauchgänge von insgesamt mindestens 150 Stunden Dauer, davon mindestens 4 innerhalb von 8 Wochen vor Beginn des Kurses
Anmeldung:

Durch den Anwärter bei der S.U.B.-Geschäftsstelle.

Durchführung:

S.U.B.-Prüfungsseminare werden durch den S.U.B. durchgeführt.

Prüfung:

Alle Prüfungsteile sollten in der Reihenfolge Theorie - Praxis innerhalb von 24
Monaten abgelegt werden

Theorieprüfung:

Nicht bestandene Theorieprüfungen können frühestens nach sechs Wochen bei einer
anderen Prüfung zum Mine Diver - Tauchlehrer oder nach Absprache mit der Tec
Kommission wiederholt werden.  Werden der Hauptteil -schriftlicher Teil- und ein
weiterer Prüfungsteil nicht bestanden, so muss die gesamte Theorieprüfung wiederholt werden.

Praxisprüfung:

Die Praxisprüfung muss in einer Höhle durchgeführt werden. Eine Wiederholung von einzelnen Übungsteilen ist nur in Absprache mit der Tec - Kommission möglich.

Prüfungsinhalte

Schriftliche Beantwortung eines Fragebogens oder Auswertung von schriftlichen Prüfungsergebnissen.

Praxisnahe Übungen auf dem Leistungsniveau von Mine Diver mit:

  • Organisation und Leitung von Tauchgängen mit diversen Übungen
  • Ausrüstungskonfiguration und -management.
  • Gasmanagement
Prüfungsausschuss:

Der Prüfungsausschuss wird von S.U.B. einberufen und besteht aus mindestens einem S.U.B. - Cave - Examiner.

Einsatzbereich:

Tauchschulen

Abnahmeberechtigung:

S.U.B. Mine Diver, S.U.B. Cave 1 Diver, S.U.B. Cave 2 Diver, S.U.B. Cave 3 Diver

Gültigkeitsdauer:

Fünf Jahre