Voraussetzungen
- Mindestalter 26 Jahre
- Gültige S.U.B. – TEC 2-Tauchlehrer - Lizenz.
- Gültige S.U.B. – CAVE 2-Tauchlehrer - Lizenz.
- mindestens 3-jährige aktive Ausbildungsarbeit als S.U.B.-Tec-Tauchlehrers
Ernennung:
S.U.B. Cave-Examiner werden vom S.U.B. ernannt.
Aufgabenbereich:
Der Aufgabenbereich der S.U.B. Cave Examiner umfasst alle Aufgaben der Cave Taucher und Cave Tauchlehrerausbildung und -Weiterbildung.
Einsatzbereich:
S.U.B.
Gültigkeitsdauer:
Die Ernennung zum S.U.B. - Cave - Examiner ist bis auf Widerruf gültig. Der Widerruf wird vom S.U.B. ausgesprochen und kann jederzeit ohne Begründung erfolgen.