Kinder sollen mit den erweiterten Grundlagen des Schwimmens, den Baderegel, Verhalten zur Selbstrettung sowie mit der einfachen Fremdrettung vertraut gemacht werden.

Voraussetzung

  • Bei den Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Eltern (möglichst beider Elternteile) erforderlich.
  • Schriftliche Bestätigung des Arztes oder Selbstauskunft, dass das Kind gesund ist und nichts gegen das Schwimmen und Apnoetauchen spricht.

Theoretischer Teil

Unterrichtseinheiten: 2

Lehrinhalte: 

  • Baderegeln
  • Selbstrettung, einfache Fremdrettung

Prüfungsinhalte:  

  • Die Lehrinhalte sind in einem Prüfungsgespräch abzufragen

Praktischer Teil (alles ohne Schwimmbrille)

  • 10 m Streckentauchen (ohne Abstoßen vom Beckenrand)
  • Dreimal ca. 2 m Tieftauchen mit Heraufholen von je eines Gegenstandes innerhalb von 3 Minuten
  • Ein Sprung aus 3 m Höhe oder zwei verschiedene Sprünge aus 1 m Höhe.
  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 30 Minuten Schwimmen, dabei mindestens 800 m zurücklegen. Von den 800 m sind 650 m in Bauch- oder Rückenlage zu schwimmen und 150 m in der anderen Körperlage.
  • 50 m Rückenschwimmen mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit oder Rückenkraulschwimmen.
  • Startsprung und 25 m Kraulschwimmen
  • Startsprung und 50 m Brustschwimmen in höchstens 1:15 Minuten
  • 50 m Transportschwimmen (schieben oder ziehen)

Ausbilderqualifikation

s.u.b. Live Guard Instructor, s.u.b. Tauchlehrer */**/***/****, DSLV zertifizierter Schwimmlehrer.

Beurkundung

Nachweis über die Durchführung des Europäischen Jugendschwimmabzeichens Gold ist ein Abzeichen.