Kinder sollen mit den erweiterten Grundlagen des Schwimmens, den Baderegel, Verhalten zur Selbstrettung sowie mit der einfachen Fremdrettung vertraut gemacht werden.
Voraussetzung
- Bei den Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Eltern (möglichst beider Elternteile) erforderlich.
- Schriftliche Bestätigung des Arztes oder Selbstauskunft, dass das Kind gesund ist und nichts gegen das Schwimmen und Apnoetauchen spricht.
Theoretischer Teil
Unterrichtseinheiten: 2
Lehrinhalte:
- Baderegeln
- Selbstrettung, einfache Fremdrettung
Prüfungsinhalte:
- Die Lehrinhalte sind in einem Prüfungsgespräch abzufragen
Praktischer Teil (alles ohne Schwimmbrille)
- 10 m Streckentauchen (ohne Abstoßen vom Beckenrand)
- Dreimal ca. 2 m Tieftauchen mit Heraufholen von je eines Gegenstandes innerhalb von 3 Minuten
- Ein Sprung aus 3 m Höhe oder zwei verschiedene Sprünge aus 1 m Höhe.
- Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 30 Minuten Schwimmen, dabei mindestens 800 m zurücklegen. Von den 800 m sind 650 m in Bauch- oder Rückenlage zu schwimmen und 150 m in der anderen Körperlage.
- 50 m Rückenschwimmen mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit oder Rückenkraulschwimmen.
- Startsprung und 25 m Kraulschwimmen
- Startsprung und 50 m Brustschwimmen in höchstens 1:15 Minuten
- 50 m Transportschwimmen (schieben oder ziehen)
Ausbilderqualifikation
s.u.b. Live Guard Instructor, s.u.b. Tauchlehrer */**/***/****, DSLV zertifizierter Schwimmlehrer.
Beurkundung
Nachweis über die Durchführung des Europäischen Jugendschwimmabzeichens Gold ist ein Abzeichen.