Die Kinder sollen mit den Grundlagen und Grundfähigkeiten des Schwimmens sowie mit den Baderegeln vertraut gemacht werden.

Voraussetzung

  • bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Eltern (möglichst beider Elternteile) erforderlich.
  • schriftliche Bestätigung des Arztes oder Selbstauskunft, dass das Kind gesund ist und nichts gegen das Schwimmen und Apnoetauchen spricht.

Theoretischer Teil

Unterrichtseinheiten: 1

Lehrinhalte: 

  • Kenntnis von Baderegeln

Praktischer Teil

  • Sprung vom Beckenrand (dabei muss der Kopf komplett unter Wasser eingetaucht werden) und 25 m Schwimmen (ohne Schwimmbrille) in einer Schwimmart in Bauch- oder Rückenlage
  • Herausholen eines Gegenstandes mit den Händen aus schultertiefem Wasser (Schultertiefe bezogen auf den Prüfling; dabei muss der Kopf komplett unter Wasser eingetaucht werden; ohne Schwimmbrille)
  • Rückwärts mit Kleidung ins Wasser fallen (Notsituation simulieren) und an den Beckenrand kommen

Ausbilderqualifikation

s.u.b. Live Guard Instructor, s.u.b. Tauchlehrer */**/***/****, DSLV zertifizierter Schwimmlehrer.

Beurkundung

Nachweis über die Durchführung des Europäischen Jugendschwimmabzeichens Seepferdchen ist ein Abzeichen.