Die Kinder sollen mit den Grundlagen und Grundfähigkeiten des Schwimmens sowie mit den Baderegeln vertraut gemacht werden.
Voraussetzung
- bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Eltern (möglichst beider Elternteile) erforderlich.
- schriftliche Bestätigung des Arztes oder Selbstauskunft, dass das Kind gesund ist und nichts gegen das Schwimmen und Apnoetauchen spricht.
Theoretischer Teil
Unterrichtseinheiten: 1
Lehrinhalte:
- Kenntnis von Baderegeln
Praktischer Teil
- Sprung vom Beckenrand (dabei muss der Kopf komplett unter Wasser eingetaucht werden) und 25 m Schwimmen (ohne Schwimmbrille) in einer Schwimmart in Bauch- oder Rückenlage
- Herausholen eines Gegenstandes mit den Händen aus schultertiefem Wasser (Schultertiefe bezogen auf den Prüfling; dabei muss der Kopf komplett unter Wasser eingetaucht werden; ohne Schwimmbrille)
- Rückwärts mit Kleidung ins Wasser fallen (Notsituation simulieren) und an den Beckenrand kommen
Ausbilderqualifikation
s.u.b. Live Guard Instructor, s.u.b. Tauchlehrer */**/***/****, DSLV zertifizierter Schwimmlehrer.
Beurkundung
Nachweis über die Durchführung des Europäischen Jugendschwimmabzeichens Seepferdchen ist ein Abzeichen.