Kinder sollen mit den erweiterten Grundlagen des Schwimmens, den Baderegel, sowie mit Verhalten zur Selbstrettung vertraut gemacht werden.
Voraussetzung
- Bei den Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Eltern (möglichst beider Elternteile) erforderlich.
- Schriftliche Bestätigung des Arztes (Selbstauskunft), dass das Kind gesund ist und nichts gegen das Schwimmen und Apnoetauchen spricht.
Theoretischer Teil
Unterrichtseinheiten: 2
Lehrinhalte:
- Baderegeln
- Verhalten zur Selbstrettung (z. B. Verhalten bei Erschöpfung, Lösen von Krämpfen)
Prüfungsinhalte:
- Die Lehrinhalte sind in einem Prüfungsgespräch abzufragen
Praktischer Teil (alles ohne Schwimmbrille)
- 10 m Streckentauchen (mit Abstoßen vom Beckenrand)
- Zweimal ca. 2 m Tieftauchen mit Heraufholen von je einem Gegenstand
- Ein Sprung aus 3 m Höhe oder zwei verschiedene Sprünge aus 1 m Höhe.
- Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 20 Minuten schwimmen, dabei mindestens 400 m zurücklegen. Von den 400 m sind 300 m in Bauch- oder Rückenlage zu schwimmen und 100 m in der anderen Körperlage.
Ausbilderqualifikation
s.u.b. Live Guard Instructor, s.u.b. Tauchlehrer */**/***/****, DSLV zertifizierter Schwimmlehrer.
Beurkundung
Nachweis über die Durchführung des Europäischen Jugendschwimmabzeichens Silber ist ein Abzeichen.