Kinder sollen mit den erweiterten Grundlagen des Schwimmens, den Baderegel, sowie mit Verhalten zur Selbstrettung vertraut gemacht werden.

Voraussetzung

  • Bei den Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Eltern (möglichst beider Elternteile) erforderlich.
  • Schriftliche Bestätigung des Arztes (Selbstauskunft), dass das Kind gesund ist und nichts gegen das Schwimmen und Apnoetauchen spricht.

Theoretischer Teil

Unterrichtseinheiten: 2

Lehrinhalte: 

  • Baderegeln
  • Verhalten zur Selbstrettung (z. B. Verhalten bei Erschöpfung, Lösen von Krämpfen)

Prüfungsinhalte:  

  • Die Lehrinhalte sind in einem Prüfungsgespräch abzufragen

Praktischer Teil (alles ohne Schwimmbrille)

  • 10 m Streckentauchen (mit Abstoßen vom Beckenrand)
  • Zweimal ca. 2 m Tieftauchen mit Heraufholen von je einem Gegenstand
  • Ein Sprung aus 3 m Höhe oder zwei verschiedene Sprünge aus 1 m Höhe.
  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 20 Minuten schwimmen, dabei mindestens 400 m zurücklegen. Von den 400 m sind 300 m in Bauch- oder Rückenlage zu schwimmen und 100 m in der anderen Körperlage.

Ausbilderqualifikation

s.u.b. Live Guard Instructor, s.u.b. Tauchlehrer */**/***/****, DSLV zertifizierter Schwimmlehrer.

Beurkundung

Nachweis über die Durchführung des Europäischen Jugendschwimmabzeichens Silber ist ein Abzeichen.