Der Bewerber soll in diesem Kurs in die Lage versetzt werden unter Berücksichtigung der aktuellen geltenden Vorschriften und Rahmenbedingungen die Grundlagen zur zielgruppenorientierten Vermittlung von Theorie und Praxis für die

  • eigenverantwortlich Schwimmausbildungen zur Erlangung der Grundfähigkeiten im Schwimmen durchzuführen
  • Schnorchelschwimmen auszubilden
  • Aus- und Fortbildungen im Rettungsschwimmen zur Erlangung der Rettungsschwimmabzeichen Life Guard 1-3 durchzuführen 

Voraussetzung

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Erste-Hilfe-Ausbildung/-Fortbildung, nicht älter als zwei Jahre, oder gleich-/höherwertige Qualifikation 
  • Schriftliche Bestätigung des Arztes, dass der Teilnehmer gesund ist und nichts gegen das Schwimmen und Apnoetauchen spricht.
  • Life Guard 2, nicht älter als zwei Jahre, oder gleich-/höherwertige rettungsschwimmerische Ausbildung mit gültiger Fortbildung (Online-Kurs abgeschlossen)
  • Snorkel Diver oder gleich-/höherwertige Ausbildung

Äquivalente Ausbildungen

Äquivalente Ausbildungen (z. B. Lehrschein DLRG; Wasserwacht oder ähnliche) können anerkannt
Werden.

Anmeldung

Durch den Anwärter bei der Geschäftsstelle.