Der Bewerber soll in diesem Kurs in die Lage versetzt werden unter Berücksichtigung der aktuellen geltenden Vorschriften und Rahmenbedingungen die Grundlagen zur zielgruppenorientierten Vermittlung von Theorie und Praxis für die
- eigenverantwortlich Schwimmausbildungen zur Erlangung der Grundfähigkeiten im Schwimmen durchzuführen
- Schnorchelschwimmen auszubilden
- Aus- und Fortbildungen im Rettungsschwimmen zur Erlangung der Rettungsschwimmabzeichen Life Guard 1-3 durchzuführen
Voraussetzung
- Mindestalter 18 Jahre
- Erste-Hilfe-Ausbildung/-Fortbildung, nicht älter als zwei Jahre, oder gleich-/höherwertige Qualifikation
- Schriftliche Bestätigung des Arztes, dass der Teilnehmer gesund ist und nichts gegen das Schwimmen und Apnoetauchen spricht.
- Life Guard 2, nicht älter als zwei Jahre, oder gleich-/höherwertige rettungsschwimmerische Ausbildung mit gültiger Fortbildung (Online-Kurs abgeschlossen)
- Snorkel Diver oder gleich-/höherwertige Ausbildung
Äquivalente Ausbildungen
Äquivalente Ausbildungen (z. B. Lehrschein DLRG; Wasserwacht oder ähnliche) können anerkannt
Werden.
Anmeldung
Durch den Anwärter bei der Geschäftsstelle.