Der Bewerber soll lernen, den Status eines Gewässers mit Hilfe von chemischen und biologischen Methoden abzuschätzen.

Nach Abschluss des Kurses soll er in der Lage sein

  • Veränderungen in einem Gewässer frühzeitig zu erkennen
  • die Ursachen für Verschmutzungen auszumachen
  • langfristige Belastungen festzustellen

Voraussetzungen:

Mindestalter 14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich

Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien der SUB, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern unter 14 und über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr.

Erforderliche Ausbildungsstufe:

CMAS*, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der S.U.B.-Äquivalenzliste. Je nach örtlichen Gegebenheiten ist CMAS** oder höher erforderlich (siehe jeweiliger Ausschreibungstext).

Anzahl der Pflichttauchgänge (Taucherfahrung):

Für Kurse, bei denen CMAS * ausreichend ist: 20

Inhalte:

6 Unterrichtseinheiten Theorie und mindestens 2 Tauchgänge.