Der Bewerber soll lernen, den Status eines Gewässers mit Hilfe von chemischen und biologischen Methoden abzuschätzen.
Nach Abschluss des Kurses soll er in der Lage sein
- Veränderungen in einem Gewässer frühzeitig zu erkennen
- die Ursachen für Verschmutzungen auszumachen
- langfristige Belastungen festzustellen
Voraussetzungen:
Mindestalter 14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich
Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien der SUB, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern unter 14 und über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr.
Erforderliche Ausbildungsstufe:
CMAS*, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der S.U.B.-Äquivalenzliste. Je nach örtlichen Gegebenheiten ist CMAS** oder höher erforderlich (siehe jeweiliger Ausschreibungstext).
Anzahl der Pflichttauchgänge (Taucherfahrung):
Für Kurse, bei denen CMAS * ausreichend ist: 20
Inhalte:
6 Unterrichtseinheiten Theorie und mindestens 2 Tauchgänge.