Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit der sicheren Planung, Vorbereitung und Durchführung von Höhlentauchgängen vertraut gemacht werden.

Nach Abschluss des Kurses soll er

  • die Entscheidungskriterien zur Auswahl geeigneter Höhlen kennen
  • die besonderen Probleme und Gefahren bei Höhlentauchgängen beherrschen können
  • die Anforderungen an die Ausrüstung für Höhlentauchgänge kennen und diese entsprechend zusammenstellen können
  • wissen, wie er sich zu seiner eigenen Sicherheit und der seiner Tauchpartner richtig verhält
  • wissen, wie er sich bei Höhlentauchgängen umweltschonend verhält

Voraussetzungen:

Mindestalter 16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich

Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien der SUB, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern unter 14 und über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr.

Erforderliche Ausbildungsstufe:

CMAS**, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der S.U.B.-Äquivalenzliste.

Anzahl der Pflichttauchgänge (Taucherfahrung):

50

Inhalte:

3 Unterrichtseinheiten Tauchtheorie, 4 Tauchgänge in Meeresgrotten.