Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit der sicheren Planung, Vorbereitung und Durchführung von Höhlentauchgängen vertraut gemacht werden.
Nach Abschluss des Kurses soll er
- die Entscheidungskriterien zur Auswahl geeigneter Höhlen kennen
- die besonderen Probleme und Gefahren bei Höhlentauchgängen beherrschen können
- die Anforderungen an die Ausrüstung für Höhlentauchgänge kennen und diese entsprechend zusammenstellen können
- wissen, wie er sich zu seiner eigenen Sicherheit und der seiner Tauchpartner richtig verhält
- wissen, wie er sich bei Höhlentauchgängen umweltschonend verhält
Voraussetzungen:
Mindestalter 16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich
Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien der SUB, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern unter 14 und über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr.
Erforderliche Ausbildungsstufe:
CMAS**, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der S.U.B.-Äquivalenzliste.
Anzahl der Pflichttauchgänge (Taucherfahrung):
50
Inhalte:
3 Unterrichtseinheiten Tauchtheorie, 4 Tauchgänge in Meeresgrotten.