Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit der vorbeugenden Unfallvermeidung und den bei einem Tauchunfall zu ergreifenden Maßnahmen vertraut gemacht werden.
Nach Abschluss des Kurses soll er
- sich der besonderen Bedeutung einer vorbeugenden Unfallvermeidung bewusst sein
- Tauchgänge so durchführen können, dass Situationen, die zu Problemen oder gar Unfällen bei sich selbst oder bei Mittauchern führen könnten, soweit möglich bereits im Ansatz vermieden werden
- Unfallsituationen beherrschen
- Rettungs-, Berge- und Transporttechniken im Wasser und an Landdurchführen können
- Erste-Hilfe- und Reanimationstechniken anwenden können
- den effizienten Rettungs- und Signalmitteleinsatz kennen
- die Rettungskette kennen und einleiten können
Voraussetzungen:
Mindestalter 14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich
Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien der SUB, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern unter 14 und über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr.
Erforderliche Ausbildungsstufe:
CMAS*, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der S.U.B.-Äquivalenzliste.
Anzahl der Pflichttauchgänge (Taucherfahrung):
30
Inhalte:
4 Unterrichtseinheiten Tauchtheorie, 6 praktische Übungen, nur zum Teil Tauchgänge.