Der Teilnehmer soll einen leichten Tauchgang, bei dem er in jeder Hinsicht vom Ausbilder betreut wird, positiv erleben. Mit diesem Tauchgang soll das Interesse für das Sporttauchen geweckt werden.

Voraussetzung

  • Mindestalter 8 Jahre
  • bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
  • gültige Tauchtauglichkeit gem. den Richtlinien des s.u.b.
  • Schriftliche Erklärung, dass der Teilnehmer schwimmen kann.

Theoretischer Teil

Lückenlose Vorbereitung und Einweisung (richtige Durchführung des Druckausgleichs etc.)

Praktischer Teil

Tauchgang: maximal fünf Meter Tiefe / etwa 15 Minuten

  • Schnuppertauchgänge müssen im Schwimmbad oder im Freiwasser bei schwimmbadähnlichen Verhältnissen durchgeführt werden.
  • Es soll eine Flachwasserzone vorhanden sein, die es dem Teilnehmer erlaubt, im Wasser stehen zu können.
  • Der Tauchlehrer bzw. die Tauchschule stellt sämtliches erforderliche Material für den Schnuppertauchgang zur Verfügung.

Erfolgskontrolle

Der Ausbilder bespricht die positiven Eindrücke des Schnuppertauchgangs mit dem Teilnehmer und beantwortet eventuelle Fragen zum Sporttauchen und zur Tauchausbildung.

Ausbilderqualifikation

s.u.b.-Tauchlehrerassistenten und s.u.b. -Tauchlehrer */**/***/****.

Beurkundung

Nachweis über die Durchführung des Schnuppertauchgangs ist eine Urkunde.