Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Teilnahme an Tauchgängen im Freiwasser bis zu einer max. Tauchtiefe von 20m vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er an Tauchgängen, die mit anderen Tauchpartnern zumindest derselben Ausbildungsstufe ohne Aufsicht durch einen Tauchausbilder durchgeführt werden, teilnehmen können. Empfohlen wird, an Tauchgängen, die von einem erfahrenen Taucher - wenigstens Master Diver/Taucher ** - geführt werden, sicher teilzunehmen.

Voraussetzung

  • Mindestalter: 14 Jahre, bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Eltern (möglichst beider Elternteile) erforderlich.
  • Erklärung der Schwimmfähigkeit
  • Ausbildungsstufe: --
  • gültige Tauchtauglichkeit gem. den Richtlinien des s.u.b.

Theoretischer Teil

Unterrichtseinheiten: 6

Prüfungsinhalte:

Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten. Dauer der schriftlichen Prüfung und die Bestimmung über das Bestehen der Prüfung sind auf dem Fragebogen angegeben.

Praktischer Teil

Übungen - ohne DTG-Ausrüstung:

Der Tauchschüler muss vor Beginn der Freiwasser-Tauchgänge seine Schwimmfähigkeit zweifelsfrei nachweisen oder einem Tauchausbilder die folgenden Fertigkeiten - ohne Verwendung von Maske, Flossen, Schnorchel oder Schwimmhilfen - demonstrieren.

  • Schwimmen über eine Strecke von 50 m,
  • 10 min. schwimmen oder treiben lassen.

 

Übungen - mit DTG-Ausrüstung:

 

Tauchgang: 6 - 15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer

  • Vollständiges und korrektes anlegen und überprüfen der Ausrüstung vor dem Tauchgang und versorgen der Ausrüstung nach dem Tauchgang.
  • Wiedererlangen des herausgenommenen, losgelassenen und hinter dem Rücken hängenden Lungenautomaten.
  • Absetzen, Wiederaufsetzen und Ausblasen der Tauchermaske in 5 Meter Tiefe.

 

Tauchgang: 6 - 15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer

  • Tarieren über den Inflator in 3 unterschiedlichen Tiefen.
  • Geben von und reagieren auf 5 Unterwasserzeichen.
  • Herausnehmen des Atemreglers in maximal fünf Meter Entfernung zum Tauchpartner, hintauchen zum Tauchpartner und unter Fortsetzung des Tauchganges fünf Minuten atmen aus dessen Zweitautomaten.

 

Tauchgang: 6 - 15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer

  • Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen unter Wechselatmung aus dem Lungenautomaten des Bewerbers aus der maximalen Tiefe - vom Tauchlehrer bestimmt - im freien Wasser bis an die Wasseroberfläche.
  • Transportieren des "verunfallten" Tauchpartners an die Wasseroberfläche, an der Wasseroberfläche bis zum Ufer bzw. Boot und anschließend an Land bzw. Bord.
  • Demonstration der stabilen Seitenlage und der Schocklage.
  • Aufzählen der nachfolgenden Maßnahmen, um die Rettungskette in Gang zu setzen.

 

Tauchgang: 6 - 15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer

  • Geschwindigkeitskontrolliertes aufsteigen aus maximal zehn Meter Tiefe im freien Wasser bis an die Wasseroberfläche mit einem Stopp von einer Minute auf drei Meter Tiefe.
  • Zehn Minuten Zeitschnorcheln mit vollständiger DTG - Ausrüstung.
  • Orientierung: Einfache Unterwasser-Navigation. (z.B. auf Anfrage des Prüfers kann die Richtung des Rückweges bestimmt werden)

 

Tauchgang: Mindestens 15 Minuten Dauer

  • z.B. Tiefe zwischen 15 und 25 Meter, Nachttauchen, Tauchen vom Boot, Strömungstauchen oder Tauchen bei schlechter Sicht.

Erfolgskontrolle

Der Ausbilder stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung sowie durch Anleitung, Überwachung und Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat.

Der Tauchlehrer bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.

Ausbilderqualifikation

s.u.b. - Tauchlehrer */**/***/****.

Beurkundung

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem Kurs ist eine Brevetkarte.