Der Teilnehmer soll in Theorie und Praxis mit den Grundlagen des Sporttauchens vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er die Grundkenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren Sporttauchen in "schwimmbadähnlichen Verhältnissen" oder im "begrenzten Freiwasser" besitzen.
Voraussetzung
- Mindestalter 12 Jahre
- Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Eltern (möglichst beider Elternteile) erforderlich.
- gültige Tauchtauglichkeit gem. den Richtlinien des s.u.b.
Theoretischer Teil
Unterrichtseinheiten: 6
Lehrinhalte
Grundlagen für das Sporttauchen mit und ohne Gerät.
Prüfungsinhalte
Beantwortung eines Fragebogens.
Praktischer Teil
Vor Beginn der praktischen Übungen muss der Tauchschüler seine Schwimmfähigkeit zweifelsfrei nachweisen oder einem Tauchausbilder folgende Fertigkeiten - ohne die Verwendung von Maske, Flossen, Schnorchel oder anderer Schwimmhilfen - demonstrieren:
- Schwimmen über eine Strecke von 50m
- 10 min. schwimmen oder treiben lassen
Übungen (mit DTG - Ausrüstung):
- In 2 - 5 Metern 50 m Streckentauchen, die erste Hälfte unter Atmung aus dem Zweitautomaten des Tauchpartners, die zweite Hälfte unter angedeuteter Wechselatmung aus dem Lungenautomaten des Bewerbers.
- In 2 - 5 Meter Tiefe Absetzen der Tauchmaske, eine Minute tauchen ohne Tauchermaske, wiederaufsetzen und ausblasen der Tauchermaske in dieser Tiefe und anschließend bei herausgenommenem Lungenautomaten langsames aufsteigen bis zur Wasseroberfläche unter stetigem Ablassen von Atemluft.
- In 2 - 5 Meter Tiefe austarieren durch einblasen von Atemluft in das Taucherjacket und drei Minuten verweilen im Schwebezustand unter Atmung aus dem DTG.
- Zehn Minuten zeitschnorcheln in Brustlage mit DTG.
Sonderregelung
Alle Übungen zu diesem Tauchabzeichen müssen im Schwimmbad oder im Freiwasser bei schwimmbadähnlichen Verhältnissen durchgeführt werden.
Erfolgskontrolle
Der Ausbilder stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung sowie durch Anleitung, Überwachung und Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat.
Ausbilderqualifikation
s.u.b.-Tauchlehrerassistenten und s.u.b.-Tauchlehrer */**/***/****.
Beurkundung
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem Kurs ist eine Brevetkarte.