Allgemeine Verkaufs-, Liefer-, und Zahlungsbedingungen

 

I. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte, die die  S.U.B. Tauchsportservice GmbH abschließt.

1.2 Lieferungen erfolgen sowohl an Lizenznehmer als auch an Kunden.

1.3 Anders lautende Geschäftsbedingungen sind unwirksam. Soweit Geschäftsbedingungen -insbesondere Einkaufsbedingungen unserer Geschäftspartner-  unseren AGB entgegenstehen, haben diese insoweit keine Gültigkeit, als sie unseren Bedingungen widersprechen. Eine Aufhebung oder Abweichung von unseren AGB sowie Nebenabreden bedarf der Schriftform und muss ausdrücklich sein.

 

II. Angebote

2.1 Unsere Angebote sowie die dazugehörigen Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, und Maßangaben werden ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet, es sei denn, dass diese Angaben verbindlich sind.

 

III. Bestellungen

3.1 Alle uns erteilten Aufträge werden nach Ablauf eines Tages verbindlich. Sofern nicht innerhalb dieser Frist vom Besteller widersprochen wird, gilt sein Schweigen als Auftragsbestätigung.

3.2 Nachträgliche Auftragsänderungen können nur durchgeführt werden, wenn das der Geschäftsgang noch zulässt. Bereits angefallene Kosten werden dem Besteller in Rechnung gestellt.

3.3 Der Besteller ist an einen von ihm abgegebenen Auftrag mindestens 6 Wochen gebunden, soweit nicht eine längere Frist nach den Umständen als angemessen gilt.

3.4 Aufträge werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 5 € belastet.

 

IV. Preise

4.1 Die Preise verstehen sich in € (Euro) ab Lager zuzüglich der am Liefertag geltenden MwSt. und Verpackung. Versandkosten werden zusätzlich berechnet. Transportversicherung hat der Besteller selbst abzuschließen.

4.2 Die Preise sind freibleibend und für Nachbestellungen nicht verbindlich. Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Es wird in Euro fakturiert.

4.3 Im kaufmännischen Verkehr mit Kunden, die Kaufmannseigenschaft gem. §§ 1 bis 7 HGB besitzen, sind wir auch nach Vertragsschluss berechtigt, Preiszuschläge zu erheben, soweit sich Kalkulationsbestandteile des Preises verändert haben; dazu gehören neben aller Art öffentlicher Abgaben, Steuern und Zölle, Frachtzuschläge (Niedrigwasser bzw. Hochwasserzuschläge), Listenpreiserhöhungen der Hersteller und/oder Vorlieferanten. Bei vorliegen der vorstehend genannten Voraussetzungen, die zu einer neuen erhöhten Preiskalkulation führen, gilt der erhöhte Preis als vereinbart. Im übrigen sind wir an die Preise unserer Auftragsbestätigung bei Nichtkaufleuten zum vereinbarten Liefertermin gebunden, soweit die Lieferung innerhalb 4 Monaten seit Vertragsabschluss erfolgt und wir innerhalb dieser Frist nicht in zu vertretender Weise in Verzug geraten.

 

V. Zahlungsbedingungen

5.1 Alle Zahlungen (Nettopreise zuzüglich MwSt. und ggf. Nebenkosten) sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Neukunden oder Säumigen Kunden können wir uns bei freier Wahl vorbehalten, durch Nachnahme oder Vorkasse zu liefern.

5.2 Ergeben Auskünfte oder sonstige Feststellungen nach Auftragserteilung eine Gefährdung unserer Ansprüche, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherungen zu verlangen oder nach unserer eigenen freien Wahl lediglich per Nachnahme zu liefern. Wird dies abgelehnt, so können wir nach einer von uns dem Besteller zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche wegen Nichterfüllen vom Vertrag zurücktreten. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keiner weitern Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.

5.3 Der Besteller kommt mit der Zahlung am 30. Tag nach Rechnungsdatum in Verzug. Bei Kaufleuten im Sinne §§1 bis 7 HGB sind wir berechtigt, von diesem Datum an Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweils geltenden Leitzins der Deutschen Bundes Bank, mindestens jedoch 8% Zinsen p. A. zu berechnen, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf. Im Übrigen sind die Verzugszinsen nach dem tatsächliche Schaden zu berechnen.

5.4 Für den Fall, dass eine Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach einer Mahnung bezahlt wird, werden alle unsere Forderungen fällig und zwar ohne Rücksicht auf etwaige Zielräumungen oder die Laufzeit hereingenommener Wechsel. Wir können ferner die Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware deren Be- und/oder Weiterverarbeitung untersagen und deren sofortige Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Bestellers oder Käufers verlangen, ohne vom Vertrag zurücktreten zu müssen, wir können noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten und die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen einstellen. Bei Überweisungen aus Nichtdeutschem Raum hat der Überweisende alle anfallenden Bankgebühren mit zu überweisen.

5.5 Die Annahme eines Schecks und Wechsel bleibt uns jedem Fall vorbehalten, erfolgt jedoch stets nur zahlungshalber und nicht an Erfüllungsstatt.

 

VI. Teillieferungen

Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen  und zu berechnen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sinngemäß.

 

VII. Lieferzeiten, Lieferverzögerungen

7.1 Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Bestellung. Sie sind unverbindlich und annähernd und nur bei ausdrücklicher Bestätigung wirksam vereinbart. Bei schriftlichem Vertragsabschuss bedarf die Bestätigung über den Liefertermin oder der Lieferzeit der Schriftform.

7.2 Ist die Versendung ohne Verschulden des Lieferanten unmöglich, gilt die Lieferfrist als eingehalten und die Leistungsgefahr geht über, wenn dem Käufer die Versandbereitschaft gemeldet ist.

7.3 Bei einer von uns zugesagten Lieferzeit gilt bei einer Überschreitung derselben von mehr als 6 Wochen eine Nachlieferfrist von 4 Wochen als angemessen. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, von der Abnahmepflicht zurückzutreten, wenn er das angekündigt hat. Wenn nicht auf unserer Seite große Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ist der Ersatz eines Verzugsschadens auf die Höhe des Auftragswerts möglich.

7.4 Fälle von höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, sehr hoher Krankenstand, von uns nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Betriebsstörungen und dergleichen in unserer Niederlassung oder Herstellerwerk, Betriebsstörungen oder ähnliches im Werk unserer Lieferanten, Verzögerungen der Belieferung durch unsere Lieferanten, Transportschwierigkeiten, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, und ähnliche Ereignisse sowie deren Auswirkungen auf unsere Liefertätigkeit schließen einen Verzug auf unserer Seite ebenso wie Änderungswünsche des Bestellers bezüglich der Ausführung des Kaufgegenstandes bzw. Werk; um die Dauer dieser Störungen die Lieferzeit verlängert und diese Störungen berechtigen auch, vom Vertrag, soweit noch nicht ausgeführt, ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Besteller irgendwelche Ansprüche deswegen gegen uns zustehen.

 

VIII. Eigentumsvorbehalt

8.1 Alle gelieferten Waren bleiben dis zur Vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller uns zum Rechnungsdatum zustehender Forderungen unser Eigentum. Das Eigentum wird auch vorbehalten wegen künftiger Forderungen auf den Kaufpreis bzw. Werklohn. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn wir mit dem Kunden ein Kontokorrentverhältnis führen, bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für Saldoforderungen.

8.2 Solange der Käufer nicht in Zahlungsverzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern; Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder anderen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits heute sicherungshalber in vollem Umfang an die S.U.B. Tauchsportservice GmbH ab. Gleichzeitig wird der Käufer widerruflich ermächtigt, die an die S.U.B. Tauchsportservice GmbH abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen; diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer ist verpflichtet alle Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen, die für die Geltendmachung der Rechte notwendig sind.

 

IX. Beanstandungen/Gewährleistungen und Haftungsbegrenzung

9.1 Erteilen wir eine Beratung dann ist diese immer unverbindlich und jede Haftung insoweit ausgeschlossen. Der Besteller ist nicht davon befreit, unsere Erzeugnisse bzw. Ratschläge auch im Hinblick auf eventuelle Schutzrechte Dritter zu überprüfen.

9.2 Rücksendungen können nur bearbeitet werden, wenn Rechnungsnummer bzw. Kaufbeleg des Kunden und Defektbeschreibung dem Vorgang beigefügt sind.

9.3 Gelieferte Ware ist vom Empfänger unverzüglich sorgfältig zu prüfen. Etwaige Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich an uns zu melden; anderenfalls geht der Besteller etwaigen Gewährleistungsansprüchen aufgrund behaupteter Mängel verlustig.

9.4 Abnehmer mit Kaufmanneigenschaften haben Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der oben genannten Frist nicht entdeckt werden können, unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber nach 2 Monaten nach Erhalt der Ware zu rügen. Anderenfalls gehen Gewährleistungsansprüche unter.

9.5 Kleine handelsübliche oder technisch schwer vermeidbare Farb-, Form-, und Qualitätsabweichungen behalten wir uns vor. Sie sind keine Mängel.

9.6  Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung, Ersatzlieferung oder bei Unvollständigkeit zur  Nachlieferung verpflichtet. Bei begründeten Mängelrügen haben wir uns zur Ausübung dieses  Wahlrechts binnen angemessener Frist zu erklären, anderenfalls ist der Besteller berechtigt, Minderung, Wandlung oder Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Weitergehende Ansprüche sind, wenn bei uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder Abweichung von einer zugesicherten Eigenschaft vorliegt, ausgeschlossen. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung kann der Abnehmer vom Vertrag zurücktreten.

9.7 Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, wenn uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

9.8 Bei berechtigter Mängelrüge erstatten wir die Versandkosten.

9.9 Schadenersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.

 

X.  Versand und Gefahrenübergang

10.1 Versand erfolgt ab die S.U.B. Tauchsportservice GmbH Lager.

10.2 Versandkosten für Aufträge gehen zu Lasten des Empfänger (Auftraggebers).

10.3 Rücksendungen setzen in jedem Fall unser ausdrückliches Einverständnis voraus und haben frei zu erfolgen. Für Rücksendungen, welche nicht durch unser Verschulden entstehen, behalten wir uns vor, 15% des fakturierten Nettowarenwerts zu belasten; es bleibt dem Besteller frei, nachzuweisen, dass der Schaden geringer ist. Dies gilt nicht, wenn die Rücksendung durch  die S.U.B. Tauchsportservice GmbH autorisiert wurde.

10.5 Mit dem Versandbeginn geht alle Gefahr auf den Käufer über, sowohl für Hin- als auch Rücksendungen, unabhängig von der gewählten Versandart.

10.5.1 Dies gilt im Besonderen für den Versand von Brevet-Karten für den ausstellenden Tauchlehrer. Karten die auf dem Versandwege verloren gehen oder wegen falscher Adressangaben nicht ihr Ziel erreichen, können von S.U.B.  gegen  eine Aufwandsentschädigung erneut Versand werden.

 

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Standort der S.U.B. Tauchsportservice GmbH.

11.2 Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Urkundenprozeß ist in allen Fällen, in denen der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, ist als Gerichtsstand Pfarrkirchen vereinbart.

 

XII. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs-, Liefer-, und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt dann die Regelung als vereinbart, die der unwirksamen am nächsten kommt

S.U.B. Tauchsportservice GmbH. AGB, 01.01.2008