Der Bewerber soll das Freiwasser kennen lernen und den Grundsätzen für die Teilnahme von geführten Tauchgängen vertraut gemacht werden.

Nach Abschluss des Kurses soll er an Tauchgängen, die von erfahrenen Tauchern (wenigstens Dive Leader/Taucher ***) durchgeführt werden, sicher teilnehmen.

Voraussetzung

Mindestalter:

  • 12 Jahre, bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Eltern (möglichst beider Elternteile) erforderlich.
  • Erklärung der Schwimmfähigkeit
  • Ausbildungsstufe: -
  • gültige Tauchtauglichkeit gem. den Richtlinien des s.u.b.

Theoretischer Teil

Unterrichtseinheiten: 3

Lehrinhalte:

Grundlagen für das Sporttauchen mit und ohne Gerät.

Prüfungsinhalte:

Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten. Dauer der schriftlichen Prüfung und die Bestimmung über das Bestehen der Prüfung sind auf dem Fragebogen angegeben.

Sonderregelung:

Bei Vorlage des Pool Diver/Grundtauchscheines entfällt der theoretische Teil, wenn zwischen Beginn der Abnahme zum Basic Diver und Abschluss des Pool Diver nicht mehr als 15 Monate liegen.

Praktischer Teil

Übungen - ohne DTG - Ausrüstung:

  • Der Tauchschüler muss vor Beginn der Freiwasser-Tauchgänge seine Schwimmfähigkeit zweifelsfrei nachweisen, oder einem Tauchausbilder die folgenden Fertigkeiten - ohne Verwendung von Maske, Flossen, Schnorchel oder Schwimmhilfen - zu demonstrieren.
  • Schwimmen über eine Strecke von 50 m
  • 10 min. schwimmen oder treiben lassen.

 

Übungstauchgänge im Freiwasser (mit DTG - Ausrüstung):

  • Tauchgang: 4 - 12 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer
  • Tauchgang: 4 - 12 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer

Die Tauchschüler müssen in der Lage sein, die folgenden Fertigkeiten zunächst unter schwimmbadähnlichen Bedingungen und anschließend unter für die lokale Umgebung typischen Bedingungen vorzuführen:

 

Übungsinhalte:

  • Gebrauch von Maske, Flossen und Schnorchel
  • Zusammenbau und Demontage der Tauchausrüstung (außerhalb des Wassers)
  • Ein- und Ausstiege
  • Ausblasen von Schnorchel und Atemregler
  • Wechsel von Schnorchel auf Atemregler beim Schwimmen an der Oberfläche
  • Kontrolliertes Ab- und Auftauchen (z.B. Druckausgleich in den Ohren und in der Maske)
  • Schwimmen unter Wasser
  • Ausblasen der Maske, einschließlich dem Abnehmen und Wiederaufsetzen der Maske
  • Tarieren, unter Wasser sowie an der Wasseroberfläche
  • Wiederauffinden des Atemreglers unter Wasser
  • Grundkenntnisse im überwachen der wichtigsten Instrumente
  • Gebrauch der Schnellabwurfeinrichtung des Ballastsystems an der Wasseroberfläche
  • Agieren als Empfänger einer alternativen Atemgasversorgung
  • Pflege der Ausrüstung
  • Grundlegende Handzeichen

Erfolgskontrolle

Der Ausbilder stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung sowie durch Anleitung, Überwachung und Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat.

Ausbilderqualifikation

s.u.b.-Tauchlehrer */**/***/****.

Beurkundung

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem Kurs ist eine Brevetkarte.