Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit der sicheren Planung, Vorbereitung und Durchführung von Wracktauchgängen vertraut gemacht werden.
Nach Abschluss des Kurses soll er
- die besonderen Probleme und Gefahren bei Wracktauchgängen beherrschen können
- die richtige Ausrüstung für Wracktauchgänge zusammenstellen können
- Orientierungshilfen an und in Wracks nutzen können
- sich im Hinblick auf den Umgang mit dem Tauchpartner, während und nach dem Tauchgang korrekt verhalten können
Voraussetzungen:
Mindestalter 16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich
Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien der SUB, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern unter 14 und über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr.
Erforderliche Ausbildungsstufe:
CMAS**, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der S.U.B.-Äquivalenzliste.
Anzahl der Pflichttauchgänge (Taucherfahrung):
50
Inhalte:
4 Unterrichtseinheiten Tauchtheorie, 4 Wracktauchgänge.