Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit der sicheren Planung, Vorbereitung und Durchführung von Wracktauchgängen vertraut gemacht werden.

Nach Abschluss des Kurses soll er

  • die besonderen Probleme und Gefahren bei Wracktauchgängen beherrschen können
  • die richtige Ausrüstung für Wracktauchgänge zusammenstellen können
  • Orientierungshilfen an und in Wracks nutzen können
  • sich im Hinblick auf den Umgang mit dem Tauchpartner, während und nach dem Tauchgang korrekt verhalten können

Voraussetzungen:

Mindestalter 16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich

Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien der SUB, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern unter 14 und über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr.

Erforderliche Ausbildungsstufe:

CMAS**, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der S.U.B.-Äquivalenzliste.

Anzahl der Pflichttauchgänge (Taucherfahrung):

50

Inhalte:

4 Unterrichtseinheiten Tauchtheorie, 4 Wracktauchgänge.